2024-03-18

Abschlagszahlung Strom zu hoch? Wehren Sie sich.

Zu hohe Abschlagszahlungen sind ein Ärgernis für sehr viele Kunden. Laut einer repräsentativen Umfrage des Energieunternehmens Fresh Energy zahlt sogar jeder zweite Haushalt zu hohe Abschläge für seinen Strom, was sich im Schnitt auf mehr als 100 Euro im Jahr summiert. Diese Stromkunden können sich wehren.

Es gibt klare Regeln, wie der monatliche Abschlag beim Strom berechnet wird und was man gegen zu hohe Abschläge tun kann. Einen weiteren Erfolg für die Stromkunden hat die Verbraucherzentrale errungen. Sie hat 8 Stromanbieter abgemahnt, die sich nun an die Regeln halten wollen.

Was ist der Abschlag beim Strom?

Der Stromabschlag ist eine Vorauszahlung der Stromrechnung. Die Höhe der Abschlagszahlung basiert auf einer Schätzung und beinhaltet die Anschlusskosten sowie den zu erwartenden monatlichen Stromverbrauch. Der Abschlag wird in der Regel monatlich gezahlt und beträgt 1/12 des Jahresverbrauchs. Die Abschlagszahlung wird nach Erstellung der Jahresrechnung dem tatsächlichen Stromverbrauch angepasst.

Wie wird der Abschlag beim Strom berechnet?

Abschlag Strom berechnenEine Stromrechnung erhält man als Kunde 1 Mal pro Jahr. Bei der sogenannten Jahresabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch mit den bereits vorab gezahlten monatlichen Abschlägen verrechnet. Die Höhe der Strom-Abschlagszahlungen sollte sich am bekannten letztjährigen Stromverbrauch orientieren. Der monatliche Abschlag entspricht den Jahresstromkosten geteilt durch 12 Monate. Liegen keine Vergleichsdaten vom Vorjahr vor [z.B. Umzug], kann der Stromanbieter den Verbrauch schätzen. Aber auch hier gilt: Mehr Geld als notwendig vorab zu kassieren, ist rechts­widrig [Az. 12 O 474|12].

Strompreiserhöhungen 2022. Ist Ihr Stromanbieter dabei? Zur Liste

Kann man einen niedrigeren Abschlag fordern?

Es kommt immer wieder vor, dass Stromanbieter zu hohe Abschläge berechnen oder eine Erhöhung vornehmen. Der Stromanbieter ist allerdings verpflichtet, diese höheren Abschläge zu begründen. Ist die Erhöhung willkürlich, kann der Kunde schriftlich Widerspruch gegen die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen beim Stromanbieter einlegen. Auch dieser Widerspruch muss begründet werden. [z.b. dass keine Änderung im Verbrauch vorliegt]. Reagiert der Stromanbieter nicht auf die Forderung nach Senkung des Abschlags, ist eine Beratung bei z.B. der Verbraucherzentrale empfohlen.

Bevor Sie niedrigere Abschlagszahlung fordern, achten Sie auf die Anzahl der monatlichen Abschlagszahlungen pro Jahr. Viele Stromanbieter verteilen die monatlichen Kosten auf 11 Abschläge. Das ist laut Stiftung Warentest rechtswiedrig. Stromkunden können vom Versorger verlangen, den Abschlag entsprechend zu senken [um 8,3%].

Prüfen Sie die Abschläge der Stromanbieter an Ihrem Wohnort
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Stromabschlag: Abmahnung für 8 Stromanbieter

Überhöhte Abschlagsforderungen gehören laut den Verbraucherzentralen zu den Geschäftspraktiken vieler Versorger. Immer wieder berechnen die Anbieter zu hohe Vorauszahlungen für Strom. Bei einer Reihe von Energieversorgern hat das regelrecht Methode.

„Die Forderungen mancher Energieunternehmen sind oft absurd. Teilweise wird die Höhe der Abschlagszahlungen willkürlich beibehalten, obwohl der Verbrauch laut Abrechnung erheblich gesunken ist“

Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Diese Gefahr der Willkür hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen bei 8 Stromanbietern gesehen. Nach Prüfung der AGB stellte sich heraus, dass die Energieversorger die Höhe der Abschläge auf Grundlage einer Verbrauchsprognose, oder eines voraussichtlichen Verbrauchs festlegen. Wie genau der Verbrauch ermittelt wird, wurde jedoch nicht beschrieben.  Wegen dieser Formulierungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden nun 8 Stromanbieter abgemahnt.

Diese Stromanbieter verpflichteten sich per Unterlassungserklärung, die betroffenen AGB-Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

  1. ESWE
  2. Tchibo
  3. Energieversorger Friesenenergie
  4. Econsum
  5. NEW
  6. enQu
  7. Bonus Strom
  8. Systemstrom.

Bei Problemen können sich Kunden an die Verbraucherzentrale wenden. In besonders schwierigen Fällen kann man auch eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einreichen.

Voller Marktüberblick: Die besten Stromtarife für Wechsler
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