2024-03-18

Stromkosten verjähren. Nur wann?

Einen erheblichen Teil der monatlichen Ausgaben geben private Haushalte für Energie aus. Die Stromkosten werden meist zu Beginn des Monats als Pauschale gezahlt. Für eine kleine Familie mit 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr betragen die Kosten aktuell 84 €.

Wer monatlich zahlt, hat den Vorteil, dass immer nur ein Teilbetrag fällig wird und man nicht am Ende des Jahres plötzlich auf einer großen Rechnung sitzt. Nach Ablauf des Abrechnungsjahres werden die monatlichen Beträge mit den tatsächlich entstandenen Kosten (Grundgebühr + Verbrauch) verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt, bei Mehrverbrauch wird eine Nachzahlung fällig. Diese Jahresendrechnung für den Stromverbrauch bekommt der Stromkunde in der Regel per Post. Einige Energieversorger stellen die Stromrechnung im Kundencenter online zur Verfügung, wenn das so verabredet ist.

Verjährung der fehlerhaften Stromrechnung – ist die Schuldfrage entscheidend?

Nicht selten passiert es im Umzugsstress, dass man sich nicht rechtzeitig anmeldet. Zögert man die Anmeldung lange hinaus, können die monatlich noch überschaubaren Abschläge schnell zu mehrstelligen Beträgen werden. Häufig „vergessen“ aber auch die Stromversorger die Abrechnung jahrelang aufgrund fehlerhafter interner Abläufe oder es gibt Fehler in der Abrechnung wegen eines falsch abgelesen Zählers.
Die geforderten Nachzahlungen sind oft eine große wirtschaftliche Belastung, der nicht jeder gewachsen ist. Auf wessen Seite das Verschulden für die Verzögerung liegt, ist für das Begleichen und die Verjährung der Stromrechnung unerheblich.

Was sagt das Gesetz zur Verjährung der Stromrechnung?

Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig geklärt. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen nach § 199 Abs. 1 BGB drei Jahre nach Erbringen der Leistung. Die Frist beginnt allerdings erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt (§ 17 Stromgrundversorgungsverordnung). Eigentlich ist der Stromanbieter verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes zu erstellen, der zwölf Monate nicht „wesentlich“ überschreitet.

Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.

§ 40 Energiewirtschaftsgesetz

Was „wesentlich“ hierbei bedeutet, sagt der Gesetzgeber nicht. Auch nicht, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wurde. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass verbrauchter Strom noch Jahrzehnte später in Rechnung gestellt wird. Rechtsprechung hierzu gibt es wenig.

In der Grundversorgung liefert § 17 Abs. 1 StromGVV eine eindeutige Regelung. Demnach ist die Entgeltforderung frühestens 2 Wochen nach Eingang der Rechnung fällig. Somit beginnt die Verjährungsfrist frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung.

Sind die Forderungen jünger als 3 Jahre und hatten Sie in der Zeit eine Preiserhöhung, besteht evtl. das Recht zum Widerspruch. 

Prüfen Sie ob ein offensichtlicher Fehler in der Rechnung vorliegt [Name, Anschrift, Zählernummer, Zählerstand] und prüfen Sie, ob Ihr Zähler ordnungsgemäß funktioniert.

Ist Ihre Nachzahlung bei der Stromabrechnung gerechtfertigt? Fragen Sie nach!

Wenn Sie Rat suchen, rufen Sie die kostenlose Nummer der Verbraucherzentrale an. Hier kann man Ihnen helfen: 0 800/809 802 400
Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, empfiehlt man Ihnen dort einen Anwalt, mit Erfahrung auf diesem Gebiet. (Bedenken Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.)

Die 20 besten Stromanbieter im Stromvergleich

* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung

Der Inhalt dieser Webseite dient zur allgemeinen Information über das Thema. Der Inhalt der Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Die auf dieser Webseite veröffentlichten Beiträge beruhen auf der dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtssprechung und Literaturmeinung. Wir schließen nicht aus, dass einzelne Textpassagen unter Berücksichtigung eines unbekannten oder noch nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind.

Ihre Fragen zur Verjährung der Stromrechnung

STROM-REPORT
Liebe Frau Grohe, vorweg: das ist keine Rechtsberatung, da wir keine Anwälte beschäftigen. Also, laut § 40c EnWG sind Energielieferanten verpflichtet, dem Kunden die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Rechnung gekommen sein (die Ihre Tochter wegen Umzugs nicht bekommen hat, aber der Stromanbieter belegen kann), bleiben 3 Jahre Zeit, diese zu korrigieren (Details siehe Text oben). Abgebucht werden darf solange, wie dem nicht ausdrücklich (z.B. in der Kündigung) widersprochen wurde. Sie können diesen Betrag u.U. zurückfordern durch die Bank, wenn Sie der Nachzahlung widersprechen wollen. Oft geht das sehr einfach. Prüfen Sie auf jeden Fall ALLE Daten auf der Rechnung, ob es Unstimmigkeiten gibt. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich bei der Verbraucherzentrale anrufen und die kostenlose Kurzberatung in Anspruch nehmen: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung/kostenfreie-telefonberatung Alles Gute!
Angela Grohe
Hallo, meine Tochter hat am 01.02.24 eine Stromnachzahlung in Höhe von 285€ erhalten, die vom Konto abgebucht wird. Abrechnungszeitraum 25.11.21 - 31.10.22. Allerdings bekam sie nach ihrem Anbieterwechsel, wegen Umzug, nie eine Endabrechnung. Ausserdem ist mit der Kündigung doch das Sepa erloschen. Dürfen die überhaupt noch abbuchen? Bzw. muss die Rechnung, nach so langer Zeit, noch bezahlt werden. Die Rechnung wurde auch erst jetzt erstellt und nicht schon nach Ende der Kündigung.
Kate
Hallo, wenn Sie bereits eine Abschlussrechnung erhalten haben und das jetzige Schreiben eine Korrektur ist, gilt im Allgemeinen eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach der Ausstellung der Abrechnung. Schauen Sie mal auf die Datumsangaben und ob Sie die Abschlussrechnung noch zur Hand haben. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, aber wenn Sie sich günstig nach über die rechtlichen Schritte informieren wollen, würden wir einen Anruf bei der Verbraucherzentrage empfehlen. Die können Ihnen helfen. Alles Gute
Valeria
Hallo Ich habe diese Woche eine Schlussrechnung - Korrektur erhalten. Vom 28.01.21 - 30.11.21 von envia M . Zum 30.11.21 habe ich dort gekündigt,da wir umgezogen sind .Ist diese Rechnung verjährt? Ich finde es eine Frechheit das wir diese Rechnung jetzt erst erhalten. Vor allem da wir in der neuen Wohnung zeitweise für 2 Monate auch bei envia M waren.Aber mit einer neuen Kundennummer.Verstehe es nicht und ist mir jetzt erst bei nachschauen aufgefallen. Was Raten sie mir? Freundliche Grüße
Linda Holm
Hallo Jörg (vorab: das ist keine Rechtsberatung). So wie Sie das schreiben, hat Ihnen Ihr Stromanbieter am 10.9. die Rechnung zugestellt. Es kann durchaus passieren, dass es etwas länger dauert, aber Grund zur Verjährung ist da noch nicht ersichtlich. Gibt es evtl. Formfehler? Beste Grüße Strom-Report Team
Jörg Lindner
Hallo, ich bekam gestern eine Rechnung meines Grundversorgers N-ergie mit datum 10.09.2023 über eine Nachzahlung von 941 Euro. Der Rechnung hinterlegt ist der Stromverbrauch vom 05.07.21 bis 30.06.22 Bisher habe ich noch keine Rechnung, Erinnerung, Mahnung oder sonst etwas erhalten. Muß ich zahlen oder ist das verjährt?
Linda Holm
Liebe Karin, (vorab: das ist keine Rechtsberatung). Grundsätzlich hat Ihnen E.On doch sicher eine Endabrechnung geschickt, richtig? Dann ist das verjährt. Eine Zahlungsaufforderung abzuwarten, kann nicht schaden. Sind Sie eigentlich immer noch Kundin bei E. ? Beste Grüße
Karin Freund
Hallo . Ich habe heute eine Rechnung von E.ON bekommen von 2015. Ich soll 319,91 Euro nachzahlen . Für eine Wohnung in der ich schon 13 Jahre nicht mehr wohne . Ist es nicht schön verjährt ? Ich habe gar keine Unterlagen mehr darüber . Was soll ich machen ? Liebe Grüße
Linda Holm
Hallo Danijel, es wäre natürlich die richtige Reihenfolge, erst beim bisherigen Grundversorger zu bezahlen, dann zu wechseln. Da e.on Dich ignoriert, könntest Du Dich direkt bei einem neuen Anbieter anmelden. Um in einen günstigeren Vertrag zu wechseln, könntest Du im Vergleichsrechner im Wechselformular den Parameter wählen "Ziehen Sie an der angegebenen Adresse neu ein". Danach Zählernummer usw. Der neue Anbieter wird dann Deinen Anschluss beim Netzbetreiber anmelden und man wird sich bei Dir melden mit Infos über Zählerstand. Alles Gute. Linda Marie
Danijel
Ich bin mit meiner Freundin in meine erste eigene Wohnung gezogen. Ich habe einen Brief an den Grundversorger (e.on) geschickt. Ob dieser angekommen, oder untergegangen ist, weiß ich nicht. Mittlerweile wohne ich seit Oktober 2022 hier und habe noch immer keine Rechnung bekommen. Auf eine Anfrage per Mail wurde einmal reagiert, nachdem ich Name, Adresse und Zählernummer mitteilte, kam keine Antwort mehr. Ruft man an, ist man ständig in der Warteschleife. Stand: 04.07.2023. Ich würde an sich gerne in einen günstigen Vertrag wechseln, kann ich aber nicht, wenn ich meine 700kW/h, die ich bisher verbraucht habe, ja noch beim Grundversorger bezahlen möchte, ohne irgendwann eine riesige Rechnung erwarten zu müssen.
Linda Holm
@Susanne Das ist schwer zu sagen ohne konkretere Zahlen. Handelt es sich dabei um Abschläge oder wurde der volle Betrag auf einmal abgebucht?
Susanne Henriksson
Guten Tag Danke für den aufschlussreichen Artikel. Uns wurden ohne Erhalt einer Rechnung 1000 Euro abgebucht für einen geschätzten Verbrauch von 1.10.18 bis 30.9.2019. Ich hatte damals den Zählerstand mitgeteilt. Ist diese Forderung rechtens ? Danke
Linda Holm
@Daniela 2 Fragen: 1. "Jetzt 2 Jahre später" mehr oder weniger als 2 Jahre? 2. Sind Sie noch bei dem Anbieter?
Daniela
Für das Jahr 2019 wurden die monatlichen Abschläge nachweislich gezahlt. Hier wurde bereits eine Abrechnung erstellt und auch das Guthaben ausgezahlt. Die restlich eingezahlten Beiträge wurden irgendwann ohne Bescheid auch noch zurück gezahlt. Jetzt 2 Jahre später ist es aufgefallen und sie wollen die Beiträge zurück. Ist die Rückzahlung der Beträge nicht Amtsverschulden? Laut Korrektur wurde auch nochmals bestätigt das diese gezahlt wurden.
Linda Holm
@SINGER das ist eine hohe Schlussrechnung! Die erste Frage zur Eingrenzung des Problems ist: Haben Sie vorher für den Zeitraum oder eines der Abrechnungsjahre eine Rechnung erhalten?
ARNOLD SINGER
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war bei der EnBW und habe dort meine regelmäßigen Abschläge bezahlt. Nun wurde mir am 29.09.21 die Schlußrechnung für die Jahre 13.6.2017 bis 28.02.2018 mit einer Nachzahlung von 9.403,69 Euro übersandt. Sind die Kosten zumindest aus dem Jahr 2017 nicht schon verjährt oder muss die Schlusskostenrechnung ganz beglichen werden.
Linda Holm
@MartinaSchmidt Wenn Sie diese Gutschrift nicht zurück zahlen wollen, schicken Sie doch Ihren Einspruch gegen diese Forderung mit einer Kopie der vorherigen Korrespondenz an den Anbieter und verlangen eine Stellungnahme. (Einschreiben+Rückschein oder FAX)
Martina Schmidt
Hallo und einen schönen Tag, Ich habe im Jahr 2018 eine Strom Endabrechnung ( Strom nach Umzug, Vertrag ist mitgezogen) erhalten, diese hatte zuerst einen Fehler, wurde dann Korrigiert und Gutschrift ausgezahlt 10.2018 und nach 2 Jahren möchten sie die Gutschrift zurück. Und nach Telefonischer Nachfrage, wissen sie selber nicht wo der Fehler ist, sondern nur das ich die Gutschrift zurück bezahlen soll.
Linda Holm
Sie können natürlich Einspruch erheben. Schriftlich. Einschreiben mit Rückschein oder anrufen und Telefonat mitschneiden (was Sie Ihrem Gesprächsparter vorher mitteilen müssen).
Katrin Schöne
Guten Tag, ich habe eine Frage zu Verjährungsfrist für Sofortbonus und Neukundenbonus. Ich hatte einen Stromvertrag mit EON mit Belieferungszeitpunkt ab 2018 abgeschlossen. Nach dem 1. Belieferungsjahr wurde in der Rechnung 2018-2019 kein Neukundenbonus berücksichtigt. Der Sofortbonus, welcher hätte einige Wochen nach Vertragsbeginn direkt ausgezahlt werden müssen, wurde auch nicht ausgezahlt. Nachdem 2. Belieferungsjahr vor Erstellung der Rechnung 2019-2020 wurde telefonisch darauf hingewiesen, dass die erwähnten Boni noch nicht ausgezahlt/verrechnet wurden. Es wurde zugesagt, dass dieser Fehler korrigiert wird. Leider wurden beide Boni auch bei der Rechnung 2019-2020 nicht berücksichtigt. Nun ist bereits ein Jahr nach der Erstellung der Rechnung 2019-2020 vergangen. Besteht noch die Möglichkeit gegen die letzte Rechnung Widerspruch einzulegen bzw. darauf zu bestehen, dass die Boni ausgezahlt werden? Oder ist die Widerspruchsfrist nun verjährt? Danke!
Linda Holm
@Anton knifflig so aus der Ferne, aber vorschlagen (wir sind keine Anwälte) würden wir Folgendes: 1. Alle "Beweise" zusammentragen. Belege für bezahlte Rechnungen (Kontoauszüge), Alle Rechnungen von Süwag, Jahresabschlussrechnung. 2. Haben Sie schon einmal mit Süwag gesprochen in den letzten 3 Jahren? Evtl. liegt eine Verwechslung vor. 3. Verbraucherzentrale anrufen, Problem schildern. Die Leute dort beraten im ersten Gespräch kostenlos. 4. Schlichtungsstelle Energie anrufen und gegebenenfalls Beschwerde einlegen, wenn sich der Sachverhalt nach wie vor nicht klären ließ. Alle Telefonnummern finden Sie im oben stehenden Text. Alles Gute!
Anton
Hallo, Ich habe ein Schreiben von einem Inkasso Büro bekommen. Ich werde gebeten 614,00 EUR zu bezahlen. Es geht um eine Forderung von 2018. Genau gesagt um eine Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.03.2018. Nach Gesprächen mit dem Stromanbieter Süwag, schickten die mir eine Rechnung von einem Anwaltsbüro aus vom 01.02.2018 mit dem Satz: Auf Grund des Beschlusses des Amtsgericht in Frankfurt vom 01.02.2018 sind von der Beklagtenseite an Kosten 482,00 an die Klägerseite zu erstatten. Der Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite ist bereits übersandt. Zugesetzt wurden 267,00 EUR Gerichtskosten. Ich verstehe nicht, warum ich im verlauf der letzten 3 Jahre keine Schreiben, keine Erinnerung, keine Anruf, keine Email, keine Mahnung einfach nichts bekommen habe und jetzt muss ich nach 3 Jahren noch die Kosten für Inkasso begleichen. Ich habe immer alles bezahlt und habe keine offene Rechnungen. Was kann ich tun?
Linda Holm
@Tobias Kaiser. 10 Jahre sind eine lange Zeit, das ist richtig. Wichtig ist zu klären, ob es sich um eine Rechnung handelt, die nicht bezahlt wurde oder eine Nachforderung einer bereits gestellten (und bezahlten) Rechnung. Wie viele Mahnung haben Sie schon bekommen? Haben Sie evtl. die Kontounteragen noch von 2011 oder sind Sie noch bei EON Kunde? Wenn ja, lassen Sie sich die Unterlagen von EON schicken und vergleichen mit Ihren gezahlten Beträgen/Abbuchungen vom Konto. Oft regelt sich das durch ein Telefonat. Eine Nachforderung wäre unserer Information nach verjährt. Sollten Sie keine Einigung erzielen und sich Ihrer Meinung nach im Unrecht befinden, legen Sie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ein. Alles Gute wünscht Linda
Tobias Kaiser
Guten Tag, Zu meiner Verwunderung habe ich heute von einem Inkassobüro ein Schreiben bekommen, in dem man beauftragt sei, im Auftrag der Firma E.O.N. einen vermeintlich offenen Rechnungsbetrag von 999 Euro zuzüglich Zinsen von rund 450 Euro einzutreiben. Das Datum der Rechnungsstellung soll hier der 28.07.2011 gewesen sein. Wäre eine solche Forderung nicht bereits verjährt? Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine solche Rechnung erhalten zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Linda Holm
@Rainer. 19.000 Euro für 2 Jahre entspricht etwa dem Stromverbrauch einer Bäckerei. Grundsätzlich verjähren Stromrechnungen [siehe Artikel oben] unter gewissen Umständen, dennoch kann ein Abrechnungsfehler bei solchen Nachforderungen entstehen. Prüfen Sie bitte mal die Kommastellen, Zählernummer und den Grund der Nachzahlung. Ist es Mehrverbrauch (verbrauchte Kilowasstunden)? Wenn Sie die erneute Nachforderung für ungerechtfertigt halten, wenden Sie sich mal an die Beschwerdestelle der Schlichtungstelle Energie.
Rainer
Hallo zusammen. Ich habe immer meine Abschlagszahlungen geleistet und auch die am Jahresende anfallende Nachzahlung. Dann habe ich anfang 2019 den stromanbieter gewechselt. 1 1/2 Jahre nix gehört und dann auf einmal soll ich 19'000 Euro für die jahre 18 und 19 nachzahlen. Bin bereits beim RA aber was kann ich noch tun ?
Linda Holm
@Daniela, das muss in ihrem Stromvertrag schriftlich festgelegt sein. Schauen Sie mal in das Kleingedruckte. Dort steht, wie abgerechnet wird (Schätzung gemäß Vorjahresverbrauch, Verbrauch laut Zähler). Alles Gute!
Daniela Weingartner
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2019 wurde seitens Stadtwerke der Zähler abgelesen. Es wurde ein Jahresverbrauch von 223 kWh festgestellt und daraufhin die Abrechnung gemacht. Nun wurde im Dezember 2020 festgestellt dass der Zähler 2019 wahrscheinlich stehen geblieben ist. Daraufhin bekamen wir für 2019 eine erneute Rechnung in der wir 545 Euro nachzahlen müssen. Ist das nicht der Fehler seitens Stadtwerke für den wir jetzt gerade stehen müssen ist das rechtens eine erneute Anforderung zu stellen? Danke für die Antworr
Linda Holm
@Yakup. Das ist eine Menge Geld auf einmal. Wenn Sie grundsätzlich zahlen wollen, vereinbaren Sie Ratenzahlung. Wenn Sie bereits Abschläge gezahlt haben und die Forerung der MVV nicht genau begründet werden können, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Kostenloses Telefon [0 800/809 802 400]. Auch die Schlichtungstelle Energie hat auch eine Beschwerdestelle. Bei der Schlichtungstelle versucht man dann einen Kompromiss zu finden. Alles Gute!
Yakup
Hallo meine Herren ich habe eine Frage die MVV hat bei mir vergessen die Stromabrechnungen zu erstellen seit 2013 ich habe eine Rechnung bekommen für die sieben Jahren auf einmal ca 7000 € bezahlen meine Frage wie ist mit dem vejährungVielleicht können Sie mir einen Rat vorschlagen mit freundlichen Grüßen
Linda Holm
@WILKO, das klingt ernst. Erklären Sie dem Anbieter ihre finanzielle Situation und bitten um längere Ratenzahlung. So bleiben Sie im Gespräch. Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose Beratung in solchen Fällen an [0 800/809 802 400] und die Schlichtungstelle Energie hat auch eine Beschwerdestelle. Alles Gute!
Wilko Grossmann
Hallo... hab heute eine Rechnung in Höhe von 3100 Euro bekommen. Das sei meine Rechnung für 3 Jahre, die entstanden sind, weil kein Zählerstand abgelesen wurde. Ich habe in diesen drei Jahren nur vier Rechnungen bekommen, (66€,66€,33€ und 95€) diese Rechnungen habe ich bezahlt. Nun denke ich, dass das nicht alleine meine Schuld ist und bin ärgerlich über die kaltblütig Verfahrensweise des Anbieters mir die Pistole auf die brust zu setzen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten Sofortzahlung oder Ratenzahlung auf 12 Monate verteilt was immerfort rund 260€ wären die ich mir als Harz 4 Empfänger auch nicht leisten kann. Bin mit den Nerven am Ende weil ich keine Lösung sehe. Was kann ich nun tun??? LG Wilko Grossmann
Linda Holm
@Michaela Grundsetzlich ist die Korrektur einer Rechnung 2 Jahre nach Erstellung rechtlich möglich. Wofür werden die 20.000 € berechnet? Umgerechnet wären das circa 66000 Kilowattsunden für 3 Jahre. Handelt es sich um einen Ablesefehler [Kommastelle]? Denn der Verbrauch enspricht etwa dem einer kleinen Bäckerei.
Michaela
Guten Tag, wir erhielten vor 2 Tagen Nachzahlungsrechnungen des Stromanbieters von über 20.000 Euro für die Jahre 2017 - 2020. Offenbar hat der Ableser nie den Stromzähler abgelesen, sondern nur die anderen und daher hat man den Verbrauch immer nur "errechnet". Da wir im Januar dieses Mal selbst ablesen mussten, ist das nun aufgefallen. Greift für 2017 nicht schon die Verjährungsfrist? Darf der Anbieter so weit zurück berechnen? Schließlich war sein Ableser nicht ganz unbeteiligt.
Linda Holm
@KarinaZabel Ohne weitere Informationen ist eine genaue Antwort schwierig, aber es scheint so, dass ihre Abrechnung aufgrund eines Fehlers (den Ihr Stromanbieter begangen hat) nun korrigiert werden soll. Diese Korrektur soll Sie 2000 € kosten. Das ist viel Geld auf einmal, selbst wenn Sie den Strom verbraucht haben. Unser Tipp: Versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren und sollte sich der Anbieter nicht darauf einlassen, legen Sie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ein. Alles Gute!
Karina Zabel
Mein Vermieter hat mir vor 5 Jahren den falschen Stromzähler zugeordnet und nun soll ich innerhalb von 14 Tagen die letzten drei Jahre nachzahlen. Eine Rechnung von 2000 Euro. Kannich in den Wiederspruch gehen?
Linda Holm
@Madeleine Grundsetzlich ist eine Korrektur der Rechnung 2 Jahre nach Erstellung rechtlich möglich. Dennoch stellt sich die Frage wofür die 3000€ berechnet werden. Ist es Mehrverbrauch? Für wie viele Jahre?
Madeleine Klenk-Steinkampf
Sehr geehrte Damen und Herren, die EnBW sendete mir Mitte Oktober 2019 eine Endabrechnung zu, da ich aus der von der EnBW mit Strom versorgten Wohnung ausgezogen bin. Nun erhielt ich eine Korrekturrechnung in Höhe von fast 3000€ mit der Erklärung, man habe von Seiten der EnBW "versehentlich" weniger abgerechnet. Ich bin nicht gewillt dies zu bezahlen und würde gerne wissen, ob ich dafür eine Rechtsgrundlage habe? Vielen Dank
Linda Holm
@Cindy Es ist nur dann verjährt, wenn Ihre Mutter bereits eine Abrechnung für den fraglichen Zeitraum bekommen hat und diese Forderung eine Nachzahlung darstellt. Schaun Sie mal in die letzten Abrechnungen.
Cindy Patzer
Meine mutter soll 117. Euro nach zahlen an ein strom anbieter.den sie seit 9 jahren nicht mehr hat. Ist das gerechtfertigt. Oder ist es verjährt...danke
Voller Marktüberblick: Die besten Stromtarife für Wechsler
1.600
2.400
3.200
4.000
Eigener Verbrauch
kWh