2024-03-28

Wildwest-Methoden am Energiemarkt: So sollen Kunden geschützt werden.

Die Bundesregierung und Verbraucherschützer wollen die Wildwest-Methoden auf dem Energiemarkt beenden. Lieferstopps nur mit Ankündigungsfrist, keine Sonderbehandlung für Neukunden beim Grundversorger, Verbraucherschützer klagen gegen Stromio

Lieferstopps nur mit Ankündigungsfrist

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der geplanten Reform des Energiewirtschaftsgesetzes verhindern, dass Strom- und Gasanbieter ihre Kunden plötzlich auf die Straße setzen können. Nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer [Grüne] müssen „Versorgungseinstellungen künftig angemeldet werden“. Demnach muss ein Unternehmen, dass seine Kunden trotz bestehender Verträge nicht mehr mit beliefern will, das mindestens 3 Monate vorher bei der Bundesnetzagentur ankündigen. Diese Frist soll den betroffenen Verbrauchern genug Zeit geben, sich nach einem neuen Versorger umzusehen.

Keine Sonderbehandlung für Neukunden beim Grundversorger

Duch den Lieferstopp einiger Energiediscounter wurden hunderttausende Kunden plötzlich in die Grund-oder Ersatzversorgung gedrängt. Einige Grundversorger verlangten von ihren Neukunden gepfefferte Preise, die deutlich über dem lagen, was Bestandskunden in der Grundversorgung zahlen. Hier haben die Verbraucherzentralen  mit dem Antrag auf eine Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergieden einen ersten Schritt unternommen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW fordert, dass die Grundversorger die Gründe für ihre „Mondpreise“ offenlegen sollen, wie viele Kunden sie tatsächlich neu aufnehmen mussten und welche Mehrkosten tatsächlich entstanden sind.  Das Landgericht Köln wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie als unbegründet zurück. Das Landgericht Frankfurt entschied im Fall des Stromanbieters Mainova anders. Dem Stromanbieter wurde untersagt, Neukunden höhere Preise für die Grundversorgung zu berechnen als Bestandskunden.

Klage gegen Stromio

Der Energiediscounter Stromio hat im Dezember hundertausenden Kunden gekündigt. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall. Verbraucherschützer sind längst einen Schritt weiter: Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio angekündigt. Man halte die Kündigungen für rechtswidrig teilte die Organisation mit. »Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz gilt auch für Unternehmen. Mit unserer Musterfeststellungsklage lassen wir im Grunde klarstellen, dass Stromio entstandene Schäden ersetzen muss«, sagte demnach Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale. Weitere Informationen zu verschiedenen Verfahren

EEG-Konto wächst

Die explodierenden Preise auf dem europäischen Strommarkt führen zu immer höheren Überschüssen auf dem EEG-Umlagekonto. Durch die hohen Verkaufserlöse an der Börse – auch für den EEG-Ökostrom – wurde das EEG-Konto nicht belastet und Ende Januar hatte sich bereits ein Rekord-Überschuss von 12,7 Milliarden Euro angesammelt.

Energiekrise angefeuert durch französische Atomkraftwerke

Der turbulente Anstieg der Strompreise im Dezember war nach Angaben des Internationalen Wirtschaftsforums für Erneuerbare Energien vor allem auf die hohe Anzahl ungeplanter Abschaltungen französischer Kernkraftwerke zurückzuführen. Zeitweise wurden mehr als 30% der 56 Kernkraftwerke Frankreichs außer Betrieb genommen wegen technischer Mängel und Verzögerungen bei Wartung.

Aus diesem Grund muss Frankreich seit Dezember riesige Mengen Strom aus den Nachbarländern, darunter Deutschland, importieren. Die plötzliche und enorme Nachfrage Frankreichs nach Stromimporten hat die Strompreise in Deutschland und anderen EU-Ländern in die Höhe getrieben. Am 10.02.2202 waren in Frankreich nur 75% der Atomkraftwerke in Betrieb.

Voller Marktüberblick: Die besten Stromtarife für Wechsler
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