Sonderkündigungsrecht Strom – Ihre Rechte im Überblick

Was Sie über das Sonderkündigungsrecht beim Strom wissen müssen: Sie haben eine Strompreiserhöhung oder Strompreissenkung bekommen, möchten Ihren Stromanbieter wechseln oder planen einen Umzug?

Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fristen für eine Kündigung, Voraussetzungen zum Sonderkündigungsrecht, geben Hintergründe zu Urteilen und Gesetzen und stellen Vorlage und Musterbrief zum Download bereit.

sonderkuendigungsrecht strom grafik erklärt

Das Wichtigste in Kürze zum Sonderkündigungsrecht beim Strom

Sie haben das Recht auf Sonderkündigung Ihres Stromvertrages bei einer Preiserhöhung und einem Umzug.
Die Sonderkündigung müssen Sie selbst vornehmen und schriftlich einreichen. [Vorlage, Musterbrief]
Ihnen bleiben i.d.R nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.
Falls Sie sich keinen neuen Stromanbieter suchen, stuft man Sie automatisch in die teure Grundversorgung runter.
Die Stromversorgung wird nicht unterbrochen und ist gesetzlich garantiert.

Alles ausführlich erklärt zum Kündigungsrecht bei Stromverträgen.

Wann kann man den Stromanbieter kündigen?

Grundsätzlich sind Kunden an die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres Stromvertrages gebunden. Genaues findet man in den Vertragsunterlagen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Doch es gibt Ausnahmen, die über das Sonderkündigungsrecht geregelt sind. Wir geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen:

Kündigungsgrund StromvertragFristselbst kündigen?
Kündigung in der Grundversorgung14 Tage, jederzeit möglichnicht nötig,
übernimmt neuer Stromanbieter
Reguläre Kündigung14 Tage bis 3 Monate zum Vertragendenur, wenn weniger als 4 Wochen Zeit bis Vertragsende
Sonderkündigung Preiserhöhung & Preissenkung14 TageJa, selbst kündigen
Sonderkündigung Umzug14 TageJa, selbst kündigen

Sie können regulär unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages kündigen. Das sind oft 3 Monate zum Vertragsende.

Als Kunde in der örtlichen Grundversorgung, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen

  Bei einer Preisveränderung (Strompreiserhöhung oder Strompreissenkung) haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung des Vertrages. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Frist zum Sonderkündigungsrecht Strom

  Bei Umzug haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neue Stromanbieter an Ihren neuen Wohnort nicht liefern kann oder falls doch, der Umzug zu einer Preiserhöhung führen würde. Auch hier beträgt die Frist 2 Wochen.
Frist zur Kündigung Strom bei Umzug

Vorlage Sonderkündigung Strom, Musterbrief Kündigung Strom

Was sind die Schritte nach der Kündigung beim Stromanbieter?

Nach der Kündigung des Stromvertrages [egal ob reguläre oder Sonderkündigung] erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung vom aktuellen Stromanbieter. In unserer Kündigungsvorlage finden Sie die entsprechende Formulierung dazu. Wollen Sie einen besseren Anbieter oder günstigeren Stromtarif abschließen, ist es schlau, Sich umgehend einen neuen Stromanbieter zu suchen, weil Sie sonnst in die oft sehr teure Grundversorgung rutschen.
Lesen Sie unseren Artikel „Die besten Stromanbieter 2024„ mit den aktuellen Tests und Studien zu den Stromanbietern in Deutschland.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung & Preissenkung

Eine Preiserhöhung ist ärgerlich, aber zugleich auch die beste Chance, die Stromkosten zu senken, denn die Konkurrenz auf dem Strommarkt ist groß. Wenn Ihr Stromanbieter also die Strompreise erhöht, können Sie kündigen, auch wenn ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde, denn das Sonderkündigungsrecht beim Strom gilt außerhalb der regulären Vertragslaufzeit. Das selbe Sonderkündigungsrecht gilt, wenn Ihr Stromanbieter die Preise senkt.

[Möchten Sie Ihren Stromvertrag regulär kündigen, finden Sie die Kündigungsfristen und Voraussetzungen in den AGB Ihres Stromvertrags.]

Pflichten des Stromanbieters bei Preiserhöhung und Preissenkung. Er muss:

Sie 4 Wochen im Voraus zu informieren [6 W. in Grundversorgung]
Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Die Preisveränderung [Preiserhöhung oder Preissenkung] in einer offiziellen Mitteilung verständlich und transparent ankündigen.

1 Sobald Sie von der Preiserhöhung oder Preissenkung erfahren, kündigen Sie persönlich und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht [§ 41 Abs. 3 EnWG]. In der Regel haben Sie nur 14 Tage Zeit – nach Eingang des Schreibens. Verwenden Sie gerne unsere kostenlose Vorlage und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder Fax [Dann haben Sie einen Versandbeleg]. Ein normaler Brief oder in vielen Fällen eine E-Mail ist gesetzlich ausreichend, doch die Beweislast liegt ja bei Ihnen, dass die Kündigung verschickt wurde.

2 Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung [Formulierung siehe Vorlage].

3 Falls Sie Ihre Stromkosten per Einzugsermächtigung [SEPA-Lastschrift] zahlen, vergessen Sie nicht bei der Kündigung des Stromvertrags, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen. Nur so verhindern Sie den Zugriff auf Ihr Konto.

4 Nach der Kündigung suchen Sie sich einen neuen Stromanbieter, da Sie sonnst bei Vertragsende automatisch in der teuren Grundversorgung landen. Lassen Sie den neuen Stromanbieter im Wechselauftrag wissen, dass Sie selbst gekündigt haben.

Gut zu wissen bei einer Preiserhöhung:

  „Vergisst“ Ihr Stromanbieter, Sie in dem Preiserhöhungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie der Preiserhöhung.

Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht auch gelten machen, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen oder verringern [z.B. CO2-Steuer, Mehrwertsteuer].

Ausnahmefall: Eine Preiserhöhung aufgrund steigender Umlagen, Steuern und Abgaben ist ohne Widerspruch zu akzeptieren, wenn in den AGB Ihres Stromvertrages steht, dass sich der Versorger verpflichtet, veränderte Kosten direkt weiterzugeben [steigend oder fallend]. Das OLG Celle (Az. 13 W 51/17) urteilte, dass der Kunde den unterschrieben Vertrag zu akzeptieren habe, denn der Versorger habe sich vertraglich zur automatischen Anpassung verpflichtet. Prüfen Sie dennoch, ob bei der Erhöhung nicht doch etwas drauf geschlagen wurde oder gesunkene Strombestandteile nicht weiter gegeben wurden. Unsere aktuelle Liste finden Sie hier.

In welchem Gesetzt steht, dass ich meinen Stromvertrag bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen kann?

Die gesetzliche Grundlage für das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung ist §41 Abs.5 EnWG. Es sagt, dass der Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung gekündigt werden kann.

Wann lohnt es sich auf das Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung zu verzichten?

Es lohnt es sich auf das Sonderkündigungsrecht zu verzichten, wenn Sie einen Jahresvertrag mit Bonus abgeschlossen haben und dieser Bonus erst nach mindestens einem Jahr ausgezahlt wird. Wenn Sie also den Stromvertrag vor Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit aufgrund einer Strompreiserhöhung kündigen, würden Sie den Bonus verlieren. Berechnen Sie daher die Ersparnis bei der Kündigung und vergleichen Sie gegen den vereinbarten Bonus. Vor der Energiekrise war es oft sinnvoll, den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Die genauen Fristen und Regelungen für die Kündigung Ihres Stromvertrages bei einem Umzug finden Sie in den Vertragsunterlagen Ihres Stromvertrags. Oder Sie erfragen das beim Sie auch beim Kundenservice Ihres Anbieters. Das außerordentliche Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug können Sie geltend machen, wenn:

der Stromanbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
wenn der Strom am neuen Wohnort teuerer wäre [entspricht einer Preiserhöhung].
wenn Sie Kunde in der Grundversorgung sind.

In diesen 3 Fällen können Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen und Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Ansonsten sind Sie an die normalen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrags gebunden.

Möchten Sie bei einem Umzug bei Ihrem Stromanbieter bleiben, können Sie den Vertrag einfach ummelden. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig [6 Wochen bis spätestens 14 Tage] vor Umzug über den Wechsel der Lieferadresse und das Datum des Neueinzugs.  Dokumentieren Sie die Zählerstände an beiden Adressen.

Viele Stromanbieter haben auf ihren Webseiten bereits die Möglichkeit, einen Umzugservice via Formular zu nutzen. Dort tragen Sie einfach Ihre Daten ein. Auch hier achten Sie bitte auf eine Bestätigung.

Sonderfall Umzug in WG, Umzug zu Partner oder zu den Eltern

Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits vertraglich an einen Stromlieferanten gebunden ist [WG, Partner, zu den Eltern, Studentenwohnheim], informieren Sie Ihren Stromversorger rechtzeitig über die Situation. Ihr jetziger Versorger hat keine Möglichkeit, Sie am neuen Wohnort zu beliefern, da jeder Haushalt nur von einem Stromanbieter beliefert werden kann. Doppelte Belieferung ausgeschlossen. Berufen Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs und nennen Sie den Grund.

Vorlagen und Musterbriefe zur Strom Kündigung

Wollen Sie regulär kündigen [bitte lesen Sie dazu die Kündigungsfristen in Ihrem Stromvertrag], können Sie das folgene Kündigungsmuster verwenden:

Vorlage „Reguläre Kündigung des Stromvertrages“
Online-Vorlage Stromvertrag kündigen
Reguläre Kündigung Strom PDF

Wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechtes selbst kündigen, können Sie die folgenden Vorlagen verwenden:

Vorlage „Sonderkündigung Strom wegen Preiserhöhung“
Online-Vorlage Sonderkündigung bei Preiserhöhung Strom
PDF Vorlage Sonderkündigung: Kündigung nach Strompreiserhöhung

Vorlage „Sonderkündigung Strom wegen Umzug“
Online Musterbrief: Kündigung wegen Umzug
PDF Musterbrief Sonderkündigung: Kündigung wegen Umzug

Im Falle eines Widerspruchs Ihrer Kündigung können Sie den fristgerechten Eingang Ihrer Kündigung nachweisen, wenn Sie diese per Einschreiben oder Fax schicken. E-Mail wird mittlerweile auch von vielen Anbietern akzeptiert, aber eben nicht von allen.

Per Post: Kündigung an den Stromanbieter selbst schreiben

Damit Sie beim Schreiben der Kündigung keine Informationen vergessen und der Anbieter Ihr Kündigung deshalb „nicht eindeutig zuordnen kann“, sollten folgende Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt enthalten sein [siehe Box]:

Vorlage Stromanbieter kündigen

• Adresse des Stromanbieters
• Adresse der Stromanschlusstelle inkl. Name des Vertragspartners
• Ihre Kundennummer beim Anbieter oder Vertragskontonummer
• Ihre Zählernummer
• Betreffzeile: Kündigung meines Stromvertrags
• Kündigungsgrund: Berufung auf das „Sonderkündigungsrecht“ oder „Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin“
• Die Aufforderung, eine Eingangsbestätigung der Kündigung zu schicken.
• Ort, Datum
• Unterschrift des Vertragspartners

Fragen zum Sonderkündigungsrecht beim Strom

Kann man den Stromanbieter kündigen, nach Erhöhung des Abschlags?

Wenn sich der höhere Abschlag aus einem Mehrverbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet. Das geht nur, wenn sich gleichzeitig auch der Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht. Ein hochgestufter Abschlag dient oft nur der Vermeidung von hohen Nachzahlungen am Ende des Jahres.

Gilt das Son­der­kün­di­gungs­recht nach Wegfall des Bonus?

Nein, wenn sich der höhere Jahresstrompreis aus dem Wegfall des Bonus oder der Boni ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet, weil ja bereits im Vertrag festgelegt wurde, wie lange und in welcher Höhe der Stromanbieter den Bonus zahlt.

Sie können aber regulär zum Ende des Vetragszeitraumes kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Gilt bei Stromverträgen das Son­der­kün­di­gungs­recht bei Todesfall?

Stromverträge laufen auch nach dem Tod des Vetragspartners weiter und müssen von den Erben gekündigt werden. Es gibt verschiedene Szenarien nach dem Sterbefall. War der Verstorbene alleiniger Vertragspartner, ist die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Ist der Vertrag mit mehreren Personen abgeschlossen worden, geht dieser an die Person (Lebenspartner, WG) über und kann nur unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Frist gekündigt werden. Falls Sie sich unsicher sind, wer Vetragspartner ist, nehmen Sie Kontakt zum Stromanbieter auf und erklären Sie den Grund der außerordentlichen Kündigung. Oft wird der Sachverhalt bei einem Sterbefall sehr unkompliziert per E-Mail gelöst. Wollen Sie direkt und per Brief kündigen, verwenden Sie das Muster (oben) und tragen als Kündigungsgrund ein: Son­der­kün­di­gungrecht wegen Todesfall. (Kopie der Sterbeurkunde beilegen, Zählerstand übermitteln). Alles Gute für Sie!

Wann sollte ich den Stromanbieter selbst kündigen?

Für gewöhnlich übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung Ihres aktuellen Stromvertrags. Es gibt aber Ausnahmefälle in denen Sie den Stromanbieter besser selbst kündigen:

Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung
Sonderkündigung bei Umzug
Sie haben weniger als 4 Wochen bis zum Ende des Kündigungsfrist ihres Stromvertrages

Gesetze & Urteile zum Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

EnWG: Energiewirtschaftsgesetz [Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung]
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen

Preiserhöhung nicht gekennzeichnet, nicht auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen

Es ist leider noch immer gängige Praxis bei den Stromanbietern, Preiserhöhungen in langen Briefen oder E-Mails zu verstecken. Das verstößt gegen geltendes Recht. Gerichte urteilen regelmäßig, dieses Verhalten zu unterlassen:
OLG Köln, Juni 2020, Az. 6 U 303/19 und Az. 6 U 304/19
Landgericht Hamburg, Januar 2020, Az. 312 O 453/18

Hintergründe zum Sonderkündigungsrecht Strom aufgrund von Preiserhöhung

Streitgegenstand beim Sonderkündigungsrecht Strom wegen Preiserhöhung war sehr lange, ob es auch dann greift, wenn die Preisanpassung die Bestandteile Steuern, Abgaben oder Umlagen betrifft.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hatte bereits 2016 entschieden, dass Stromkunden selbst dann ein Sonderkündigungsrecht für ihren Stromvertrag haben, wenn die Preiserhöhung ausschließlich auf gestiegene oder neu eingeführte staatlich veranlassten Bestandteile zurückzuführen ist.
Urteil vom 5. Juli 2016, Az. I-20 U 11/16

Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof [BGH] in seinem Urteil vom 5. Juli 2017, [AZ: VIII ZR 163/16] bestätigt.

Kunden können nicht nur kündigen, Sie können auch das Geld aus Preis­erhöhungen zurück­verlangen, die ihr Stromanbieter mit einer Ausschluss-Klausel begründet hat. Dafür müssen sie der Strom­rechnung inner­halb von 3 Jahren nach Posteingang wider­sprechen.

Im Kleingedruckten behalten sich einige Stromanbieter vor, dass Kunden ihre Verträge nicht kündigen und somit nicht den Anbieter wechseln dürfen, wenn Preise wegen Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen angehoben werden. Eine solche Ausschluss-Klausel wurde untersagt. Die Vorschrift des Paragrafen 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz, die den Kunden gemäß Wortlaut bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ein fristloses Kündigungsrecht einräumt, gelte für alle Preisbestandteile. Wird das Urteil rechtskräftig, können Kunden Geld aus Preiserhöhungen, die sich auf diese unzulässige Klausel stützen, zurückfordern. Einer Rechnung kann binnen drei Jahren rückwirkend auf den Tag genau widersprochen werden.

Hintergrund der Entscheidung ist der starke Anstieg staatlicher Lasten und Umlagen, die bereits 52% des Strompreis ausmachen. Wenn es bei Veränderungen all dieser Preisfaktoren kein Sonderkündigungsrecht mehr geben würde, wäre diese vom Gesetzgeber gewollte Reaktionsmöglichkeit des Verbrauchers de facto praktisch ausgehebelt, argumentierte der Anwalt der Verbraucherzentrale, Kläger in dieser Sache.

Eine Revision beim Bundesgerichtshof [BGH] ließen die Düsseldorfer Richter allerdings ausdrücklich zu. Der Beklagte [Stromio] hat diese Möglichkeit genutzt, und die Karlsruher Richter haben sich in ihrem Urteil auf die Seite der Kunden gestellt. Die Energiebranche muss nun ihre Vertragsklauseln, die das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund dieser ‚staatlichen‘ Faktoren vielfach ausschließen, flächendeckend nachbessern“, unterstreicht Jürgen Schröder, Energierechts-Experte der Verbraucherzentrale NRW.

Kündigung: Was Stromkunden zum neuen Verbraucherschutzgesetz wissen müssen

Vertragslaufzeit: Es wurde lange dikutiert zur Vertragsdauer. Was ist fair? 12 Monate, 24 Monate? Geeinigt hat man sich auf Folgendes: 2-Jahres-Verträge sind weiterhin gestattet. Längere Laufzeiten als 12 Monate sind nur erlaubt, wenn der Stromanbieter auch einen 1-Jahres-Vertrag anbietet, der  pro Monat maximal 25% teurer ist als der Vertrag mit längerer Laufzeit.

Vertragsverlängerung: Die automatische Vertragsverlängerungen ist noch immer möglich, doch der Folgevertrag darf nicht mehr als 25% teurer werden. Die Kündigungsfrist wurde auf einen Monat festgeschrieben, was bedeutet, dass Kunden nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit den Stromvertrag monatlich kündigen können. Wird also der Kündigungstermin verpasst, muss man nur noch einen Monat weiter zahlen.

Kündigung: Stromanbieter müssen künftig einen Button anbieten, der die ordentliche und außerordentliche Kündigungen ermöglicht. Dieser Kündigungs-Button muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Die Kündigung muss sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigt werden.
Kündigung des Stromvertrags per Telefon ist nicht mehr zulässig.  Verbraucher müssen dies künftig in schriftlicher Form tun – per Post oder auch per E-Mail.  Damit sollen Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen per Telefonwerbung geschützt werden.

* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung
Der Inhalt dieser Webseite dient zur allgemeinen Information über das Thema „Sonderkündigung Strom“. Der Inhalt der Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Die auf dieser Webseite veröffentlichten Beiträge beruhen auf der dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtssprechung und Literaturmeinung. Wir schließen nicht aus, dass einzelne Textpassagen unter Berücksichtigung eines unbekannten oder noch nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind.