Stromanbieter insolvent? Lieferstopp? Das können Sie tun:

Die Energiepreise geraten immer mehr aus dem Ruder. Zu den Leidtragenden gehören die Verbraucher, denn die Energieversorger ziehen Konsequenzen aus den drastisch steigenden Kosten. Die Palette der Reaktionen reicht weit: 7 Stromanbieter haben bereits Insolvenz angemeldet, andere setzen die Belieferung mit Strom- und Gas aus, einige Versorger nehmen vorerst keine Neukunden mehr an und Preiserhöhungen flattern ins Haus.

Die wichtigsten Informationen

  • Bei einer Insolvenz wird die Belieferung mit Strom nicht zwangsläufig eingestellt.
  • Wird dennoch der Lieferstopp angekündigt, übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung.
  • Die Versorgung mit Strom oder Gas ist gesetzlich garantiert und wird nicht unterbrochen.

Handlungsbedarf bei Insolvenz des Stromanbieters. Werden Sie aktiv.

  1. bei Insovenz neuen Stromanbieter suchen
  2. Vertrag mit insolventem Anbieter formell kündigen
  3. Zählerstand dokumentieren [an Grundversorger + Insolvenzverwalter schicken]
  4. Dauerauftrag kündigen/Einzugsermächtigung widerrufen
  5. Guthaben zurückfordern

Handlungsbedarf bei Lieferstopp des Stromanbieters:

Vorgehensweise bei Schadensersatz am Beispiel Stromio
Neue Seite mit Musterbriefen und Vorlagen zu Widerspruch und Schadenersatz

Stromanbieter insolvent: Was nach der Pleite passiert.

Meldet ein Stromanbieter Insolvenz an, bedeutet das nicht unbedingt das Ende der Belieferung durch den Versorger. Der Insolvenzverwalter entscheidet über das weitere Vorgehen. Diese 2 Szenarien gibt es:

Fall 1: Insolvenz des Stromanbieters ohne Lieferstopp

Ist der Stromanbieter pleite, kommt aber seiner Lieferung mit Strom weiter nach, haben Kunden kein Sonderkündigungsrecht. Solange der Stromanbieter seinen Verpflichtungen nachkommt, sollten auch die Abschläge weiter gezahlt werden.

Es ist jedoch ratsam, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen schnellstmöglich zu widerrufen und weitere Zahlungen nur per Überweisung auf Rechnung zu leisten. Das erlaubt mehr Kontrolle, sollte die Lieferung doch plötzlich eingestellt werden. Wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, gehen diese Zahlungen für gewöhnlich auf das Konto des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters. Alle Details sind im Insolvenzschreiben zu finden.

Die Kündigung des Stromvertrages durch den Kunden ist innerhalb der vereinbarten Vertragskonditionen unter Einhaltung der Kündigungsfrist natürlich möglich.

Fall 2: Pleite des Stromanbieters, Lieferung wird eingestellt

Kommt es infolge der Insolvenz des Stromanbieters zu einem Lieferstopp, übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung mit Strom. Kunden landen damit in der sogenannten Ersatzversorgung. Es ist ratsam, sich nach einem neuen Stromanbieter umzusehen, da die Ersatzversorgung oft nicht sehr günstig ist.
Hat man innerhalb von 3 Monaten keinen neuen Vertrag abgeschlossen, wird man in die Grundversorgung eingegliedert [auch nicht sehr günstig]. Diesen Grundversorgungstarif kann man jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen verlassen.

Tipp: Oft bietet der Grundversorger selbst sehr viel günstigere Sondertarife an, sodass sich der Wechsel innerhalb des Unternehmens zu einem neuen Tarif lohnt.

Bei einer Insolvenz des Stromanbieters mit Lieferstopp haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung zur Beendigung des Vertrages geht an den Insolvenzverwalter.

Unser Tipp: Ist der Stromanbieter insolvent und liefert nicht weiter, ist es ratsam, die Zahlungen sofort einzustellen und die Einzugsermächtigungen oder den Dauerauftrag zu kündigen. Gezahlte Beträge, für die kein Strom geflossen ist, lassen sich noch einige Wochen nach Belastung des eigenen Kontos von der Bank rückerstatten.

Die Schlussrechnung im Insolvenzverfahren

Nach Abwicklung der Insolvenz erhalten Kunden eine Schlussabrechnung, die sorgfältig geprüft werden sollte.

Unser Tipp: Zählerstand und geleistete Zahlungen gut dokumentieren, damit Guthaben beim Insolvenzverwalter eingereicht werden können. Der Insolvenzverwalter prüft auch ausstehenden Zahlungen. Bei eventuellen Forderungen ist es gut, Belege zur Hand haben.

Stromanbieter kündigt Verträge und stellt Lieferung ein

Aus welchem Grund auch immer der Stromanbieter die Lieferung einstellt, es gibt keine Versorgungsunterbrechung. Der örtliche Grundversorger springt ein und garantiert die Belieferung mit Strom- oder Gas.

Das Kündigungsschreiben des Stromanbieters

Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Stromanbieter erhalten mit einer Mitteilung, dass die Belieferung mit Strom eingestellt wird, kann das als „ordentliche Kündigung“ oder als „außerordentliche Kündigung“ geschehen.

Ordentliche Kündigung des Stromvertrages

Die Bedingungen für eine ordentliche Kündigung des Stromvertrages stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB oder das Kleingedruckte]. Unter der Beachtung der vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen kann ein Stromvertrag vom Kunden oder dem Stromanbieter gekündigt werden. Schauen Sie in die AGB Ihres Vertrages.
die nächste Schritte sind…

Die außerordentliche Kündigung des Stromvertrages

Auch die außerordentliche Kündigung eines Stromvertrages ist möglich, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass die Fortsetzung des Vertrages wie vereinbart nicht mehr zugemutet werden kann.
die nächste Schritte sind…

Wurden Kündigung und Lieferstopp deutlich formuliert?

Die Verbraucherzentrale NRW macht darauf aufmerksam, dass „der Wille zur Vertragsbeendigung hinreichend klar und zweifelsfrei „zum Ausdruck gebracht werden muss. Es sollte also kein Zweifel bestehen, dass die Belieferung eingestellt wird. Ist das Schreiben unklar, kann der örtliche Grundversorger Auskunft darüber geben, ob er bereits mit der Belieferung beauftragt wurde oder der Netzanbieter [Name auf der letzten Stromrechnung].

Die nächsten Schritte sind:

  1. Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen / Dauerauftrag kündigen
  2. Zählerstand zum Ende der Belieferung dokumentieren [Foto] und dem Netzbetreiber sowie neuem Versorger[ggf. Grundversorger] mitteilen.
  3. Zu einem neuen Stromanbieter wechseln [Liste seriöser Stromanbieter]

Besteht ein Schadensersatz nach Kündigung?

schadensersatz kuendigung stromanbieterLaut Empfehlung der Verbraucherzentrale kann Anspruch auf einem Schadensersatz entstehen, wenn die Kündigung unwirksam und mit einer Einstellung der Stromlieferung verbunden ist. So können Sie vorgehen:

Vorgehensweise bei Schadensersatz am Beispiel Stromio
Musterbriefe und Vorlage zu Widerspruch und Schadenersatz

Stromanbieter, die insolvent sind, Verträge kündigen, Lieferung stoppen oder Neukunden ablehnen

Diese Gas- und Stromanbieter nehmen aktuell keine Neukunden an:

Notbremse wegen hoher Preise: Eon bietet vorerst keine neuen Gasverträge an.
„Leider können wir Ihnen derzeit keine Erdgas-Produkte anbieten“, heißt es der Internetseite des Unternehmens. [Quelle: eon.de]

EnBW hat seine Angebote vorerst von den Vergleichsportalen nehmen lassen [Quelle: tagesschau.de]

eprimo reagiert auf die rasant steigenden Energiepreise und bietet bis auf Weiteres „Neukunden nur eine eingeschränkte Tarifauswahl für Ökostrom an; Ökogas können wir kurzfristig leider nicht anbieten.“ [Quelle: eprimo.de]

Ist eprimo Pleite oder hat bereits Insolvenz angemeldet?
Täglich erreichen uns viele Anfragen ob eprimo insolvent ist. Aktuelle Insolvenzanträge können Sie bei insolvenzbekanntmachungen.de online einsehen. Eine Pleite oder Insolvenz von eprimo ist unter den aktuell verfügbaren Informationen unwahrscheinlich. Eprimo gehört zum Energiekonzern E.ON Energie Deutschland GmbH.

Diese Energieanbieter kündigen Verträge:

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft [Marken immergrün und Meisterstrom] hat Kündigungsschreiben an ihre Stromkunden in Bremen und Hessen verschickt. [Quelle handelsblatt.de]

Update 26.10.2021: Die Verbraucherzentrale NRW hat Immergrün abgemahnt. Hintergrund ist die Ankündigung von erhebliche Preiserhöhungen bzw. Lieferstopps ohne nachvollziehbare Begründung.

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Die Deutsche Energiepool GmbH hat ihren Kunden mitgeteilt, dass man die Lieferung für das kommende Lieferjahr einstellen werde. [Quelle Unternehmenswebseite]

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Der Wiesbadener Gas- und Stromanbieter Envitra Energiehandel GmbH kündigt Kunden fristlos die Verträge wegen „Unzumutbarkeit“. [Quelle energate]

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Die Verbraucherzentrale beobachtet ebenfalls zunehmend, dass Energie-Angebote, die gemacht und bestätigt wurden, plötzlich storniert werden. [Quelle SWR]

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Diese Anbieter haben die Energielieferungen für Hunderte von Haushaltskunden eingestellt: Fuxx Sparenergie, Strogon sowie der Wunderwerk AG. Gewerbebetriebe und Unternehmen sind nach aktuellem Stand nicht betroffen. [Quelle Verbraucherhilfe Stromanbieter]
Weder die Firma Strogon noch Fuxx haben bisher Insolvenz beantragt [Stand 04.01.2022 ], doch Preisauskünfte oder Neukundenverträge sind über die Internetangbeote nicht zu bekommen.

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Am 21. Dezember stellte Stromio die Belieferung der Kunden ein. Insolvenz wurde bisher nicht angemeldet.

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Stromanbieter der Primaholding wie Primastrom und Voxenergie stellen Anfang Januar 2022 die Belieferung ein und verweisen Kunden zum Grundversorger. Als Begründung sind die hohen Börsenpreise genannt.

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Schwarzwald Energy hat viele Strom- und Gasverträge mit Preisgarantie gekündigt. [Quelle: VZ Baden-Württemberg]. Rechtlich gäbe es an den Kündigungen nichts zu beanstanden, denn die Verträge hätten trotz zweijähriger Preisbindung eine Klausel in den AGB, die eine Kündigung bereits nach einem Jahr erlaube.

Stromanbieter insolvent

Der Markt konsolidiert sich und neben den bereits bekannten Lieferstopps wird es mehr Insolvenzen geben. Jüngste Opfer der Pleitewelle sind das Hamburger Ökostrom-Start-Up Enyway mit der Tochterfirma „Machdasmalanders“ und Kehag, ein auf Gewerbe- und Industriekunden fokussierter Energiehandel aus Oldenburg. Ein weiterer Stromanbieter ist insolvent. Am 26. Januar 2022 hat die Green City AG einem Bericht zufolge Insolvenz angemeldet.

Insolvente Stromanbieter Liste:

Bisher haben diese Stromanbieter Insolvenz angemeldet:

Ökoanbieter HBL Nord-Energie: Hildesheim, Februar 2022
Green City AG: München, Ende Januar 2022
Enyway: Hamburg, Insolvenz Ende Dezember
Kehag: Oldenburg, Insolvenz Ende Dezember
Otima Energie AG: Brandenburg, Insolvenz Mitte Oktober
Smiling Green Energy: Hamburg, Insolvenz Oktober
Fulminant Energie: Bayern, Insolvenz Ende November
Dreischtrom: Sachsen, Insolvenz Anfang Dezember
Neckermann Strom: Bundesweit, Insolvenz Mitte Dezember

Quellen: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de

Strompreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

Wenn der Stromanbieter die Preise erhöht, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das Wichtigste zu dem Thema finden Sie in unserem Ratgeber:
Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

Ein Gedanke zum Anbschluss: Rutschen durch Insolvenzen und Kündigungen zu viele Kunden in die Grundversorgung, könnten die Grundversorger ebenfalls Probleme bekommen mit zu hohen Kosten. Sie müssten dann ebenfalls die Preise erhöhen.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung
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