Strompreise sinken zum 1. Juli 2022: EEG-Umlage entfällt
Endlich gibt es mal positive Nachrichten zu den Strompreisen, denn zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme alle Stromkunden wegen der stark gestiegenen Energiepreise entlasten.
Gezahlt wird die EEG-Umlage über die Stromrechnung und das Gesetz sieht vor, dass die Stromanbieter diese Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben müssen. Eine Verrechnung mit eventuell steigenden Beschaffungspreisen ist nicht erlaubt. Stromkunden brauchen eigentlich nichts zu tun, die Weitergabe der Entlastung erfolgt automatisch.
Stromversorger müssen den Wegfall der EEG-Umlage an Stromkunden weitergeben
Zählerstand selbst ablesen
Nicht in jedem Fall findet eine Zählerablesung durch die Versorger zum 1. Juli statt. Manche Unternehmen schätzen den Stromverbrauch nach langjährig ermittelten Verbrauchswerten. Wer eine tagesgenaue Abrechnung wünscht, sollte selbst tätig werden.
Zählerstand dokumentieren am 01.07.2022
Ein Foto vom Stromzähler mit Zählerstand und Zählernummer hilft, den Zählerstand genau belegen zu können.
Mitteilung an Versorger schicken
Alle Kunden können ihrem Energieversorger den Zählerstand zum 1. Juli mitteilen. Das geht entweder per E-Mail, Post oder über die Internetseiten der Unternehmen. Oft können die Daten auch telefonisch übermittelt werden.
EEG-Umlage fällt weg: So stark sinken die Strompreise
Die EEG-Umlage für das Jahr 2022 liegt bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde netto [4,43 Cent brutto].
- Eine 3-köpfige Familie wird durch die Absenkung der EEG-Umlage um rund 155 Euro pro Jahr entlastet.
- Der 2-Personen-Haushalt zahlt 106 Euro weniger pro Jahr.
- Für Single-Haushalte sinken die Stromkosten ohne EEG-Umlage um 71 Euro.
Ersparnis durch Wegfall der EEG-Umlage
Haushalt | Verbrauch | Ersparnis |
---|---|---|
1 Person | 1.600 kWh | 70,93 € |
2 Personen | 2.400 kWh | 106,40 € |
3 Personen | 3.500 kWh | 155,16 € |
4 Personen | 5.000 kWh | 221,65 € |
Durchschnittswerte gemäß Stromspiegel
Die EEG-Umlage wurde eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Die Einnahmeausfälle, die durch die Abschaffung der EEG-Umlage entstehen, werden vom Bund und aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ erstattet.
Strompreiszusammensetzung ab 01.Juli 2022 [ohne EEG-Umlage]
Der Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen: den Kosten für die Energieerzeugung, den Netzentgelten und dem Kostenblock „Steuern & Abgaben“.
Steuern & Abgaben sinken auf 10-Jahres-Tief
Anfang 2021 hatten Steuern und Abgaben noch einen Anteil von 51% am Strompreis [= 16,39 ct]. Mit dem Absinken der EEG-Umlage zur Jahreswende 2022 schrumpfte der Anteil der staatlich veranlassten Preisbestandteile auf 39%. Mit dem endgültigen Wegfallen der EEG-Umlage zum 1. Juli sinkt der Kostenblock auf 31% [= 10,17 Cent] und liegt damit preislich unter dem Wert von vor 11 Jahren [2011: 11,30 Cent].
Strompreiszusammensetzung ab 1.Juli 2022
Preisbestandteil | Preis pro kWh | |
---|---|---|
Stromerzeugung | 14,46 ct | |
Netzentgelte | 8,08 ct | |
Steuern und Abgaben | 10,17 ct | |
im Detail | ||
Stromsteuer | 2,05 ct | |
Mehrwertsteuer | 5,22 ct | |
Sonstige Abgaben: KWK, § 19, AbLa -, | 2,89 ct |
Energie SaarLorLux wird diese Senkung der staatlichen Belastungen des Strompreises um 4,43 ct/kWh vollumfänglich und unverzüglich zum 1. Juli an ihre Kunden weitergeben.